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Landratsamt

Kreis Böblingen: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ab Juni verboten

Schutz für Bäche und Flüsse: Entnahmeverbot gilt bis Ende September.
Ab 1. Juni und bis Ende September ist im Kreis Böblingen nicht erlaubt, Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen zu entnehmen. Unser Archivbild zeigt die Würm.

Ab 1. Juni und bis Ende September ist im Kreis Böblingen nicht erlaubt, Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen zu entnehmen. Unser Archivbild zeigt die Würm.

Bild: Reichert/A

Kreis Böblingen. Im Landkreis Böblingen gilt ab dem 1. Juni wieder ein Wasserentnahmeverbot aus Bächen und Flüssen. Bis Ende September ist es nicht erlaubt, Wasser aus Fließgewässern zur Bewässerung oder Beregnung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen zu entnehmen. Die Regelung wird nach Angaben des Landratsamts wie in jedem Jahr für die Sommermonate angewendet.

Hintergrund sind die regelmäßig niedrigen Wasserstände in dieser Zeit. Sie bewegen sich nach Angaben der Behörde häufig im Bereich des mittleren Niedrigwasserstands. Zusätzliche Entnahmen könnten das ökologische Gleichgewicht der Gewässer beeinträchtigen.

Besonders belastend wirkt sich die sommerliche Hitze auf kleinere und mittlere Bäche aus. Steigt die Wassertemperatur, sinkt zugleich der Sauerstoffgehalt im Wasser. Für die Gewässerökologie kann das problematisch werden, vor allem dann, wenn ohnehin nur wenig Wasser nachfließt und durch Verdunstung weitere Mengen verloren gehen.

Das Landratsamt Böblingen schränkt den sogenannten Gemeingebrauch an den Fließgewässern bereits seit 1993 ein. Damit ist die Nutzung von Wasser aus Bächen und Flüssen durch die Allgemeinheit gemeint. Im Landkreis entspringen zwar viele Bäche, sie führen im Quellgebiet jedoch vergleichsweise wenig Wasser.

inzu kommen die besonderen geologischen Bedingungen in Teilen des Kreisgebiets. In Karstlandschaften wie dem Gäu kann Wasser aus dem Bachbett direkt in den Untergrund versickern. Bei geringem Wassernachschub und hoher Verdunstung können Gewässer deshalb in den Sommermonaten zeitweise vollständig austrocknen.

Das Verbot gilt nach den vorliegenden Angaben vom 1. Juni bis Ende September. Betroffen ist die Entnahme aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung oder Beregnung gärtnerischer und landwirtschaftlicher Flächen.