

Sindelfingen - Um Rettungsfahrzeugen in der Wilhelm-Hörmann-Straße eine bessere Durchfahrt zu ermöglichen, hebt die Stadtverwaltung Sindelfingen die dort befindlichen Anordnungen ersatzlos auf. Die Parkflächen werden demarkiert und die Halteverbotszone aufgehoben, da aufgrund der geringen Restfahrbahnbreite ohnehin ein gesetzliches Halteverbot besteht.
Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite in der Wilhelm-Hörmann-Straße ist das Parken im Rahmen der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig, da aufgrund parkender Fahrzeuge keine Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern mehr gewährleistet werden kann. Bei einer Überprüfung der Feuerwehr Sindelfingen offenbarten sich hier bereits erhebliche Mängel, die sich bei einem notwendigen Einsatz aufgrund eines Pkw-Brandes in der Wilhelm-Hörmann-Straße erhärteten. Hier kam es zu vermeidbaren, zeitlichen Verzögerungen aufgrund parkender Fahrzeuge. Da auch der Gehweg in diesem Abschnitt weniger als 1 Meter Breite beträgt und über lange Strecken nur einseitig vorhanden ist, kommt auch ein Zulassen des Parkens auf dem Gehweg nicht in Betracht. Dieses scheidet auch aus Gesichtspunkten der Barrierefreiheit aus.



