Veranstaltungen, Reisen und mehr – diese Regeln gelten jetzt im Land
Stuttgart - Was darf man noch in der „Kritischen Phase“? Und was nicht? Seit die Landesregierung am Wochenende die dritte Pandemiestufe ausgerufen hat, sind einige landesweit geltende Regeln strenger geworden. Hier die wichtigsten Änderungen.
Öffentlicher Raum
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht von nun an auch in Fußgängerzonen – es sei denn, es ist sicher gestellt, dass dort der Mindestabstand von anderthalb Meter eingehalten werden kann. Eine gewisse Toleranzbreite gibt es ...
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