

Artikel 4 gibt jedem Mitgliedsland das Recht, den Nordatlantikrat einzuberufen, wenn es seine territoriale Integrität, politische Unabhängigkeit oder Sicherheit bedroht sieht. In der Praxis bedeutet das: Bevor es zu militärischen Schritten kommt, wird die Lage politisch diskutiert und abgestimmt. Der Zweck ist ein Austausch von Informationen, eine gemeinsame Bewertung von Risiken und mögliche gemeinsame Maßnahmen. Ein Aufruf nach Artikel 4 verpflichtet nicht automatisch zu militärischem Eingreifen. ...
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