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10 Mietrecht-Tipps: Das sollten Mieter wissen

Von Peter Maier

Bezahlbarer Wohnraum ist schwer zu finden. Wer diese 10 Mietrecht-Tipps kennt, weiß, welche Rechte und Pflichten ihm als Mieter zustehen:

  • Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Miete sind nur dann zulässig, wenn es in den letzten zwölf Monaten keine Mietpreisänderungen gab.
  • Die Höhe der Kaution darf drei Nettokaltmieten nicht überschreiten.
  • Es ist möglich, dass im Mietvertrag der Ausschluss einer Kündigung von bis zu vier Jahren vereinbart ist. Diese Vereinbarung gilt dann aber für beide Parteien, also für Mieter und Vermieter.
  • Der Vermieter benötigt im Gegensatz zum Mieter einen Kündigungsgrund.
  • Zeitmietverträge, also alle Mietverträge, die für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wurden, können vor Ablauf des Zeitraums nicht ordentlich gekündigt werden.
  • Wer den Mietvertrag unterschreibt, haftet auch für die Wohnung. Ob man in der Wohnung selbst wohnt oder nicht, ist dabei egal, denn solange der Name im Mietvertrag steht, haftet man.
  • Wenn ein Mieterwechsel stattfinden soll, ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
  • Besonders für Wohngemeinschaften interessant: Wer einen Teil der Wohnung untervermieten möchte, kommt nicht daran vorbei, eine sogenannte „Untermieterlaubnis“ beim Vermieter einzuholen.
  • Eine Mietminderung ist nur bei erheblichen Mängeln möglich. Das ist also nur der Fall, wenn nachweislich die Nutzbarkeit des Wohnraumes eingeschränkt wird.
  • Entdeckt man Unregelmäßigkeiten bei der Wohnfläche, das heißt, ist die Wohnung mehr als 10 Prozent kleiner als angegeben, darf man auf das Recht der Anpassung des Mietzinses pochen. Zur Not hilft auch ein Profi, der bei der Ausmessung unterstützt.

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