Aufregung über BBG-Geschäft
Auch wenn der CDU-Stadtrat, der das Grundstück kaufte, nicht mehr für den Gemeinderat kandidiert, taugte die Sache scheinbar noch immer für ein wenig Wahlkampf – auch wenn dies Angelegenheit ein gutes Jahr zurückliegt und das Regierungspräsidium keinen Grund zum Einschreiten sieht. Einerseits, so das Schreiben der Aufsichtsbehörde, habe der Stadtrat bei dem Verkaufsbeschluss nicht mitgewirkt, da er an dieser Sitzung nicht teilnahm, somit sei ein Verstoß gegen Befangensheitsregelungen nicht gegeben. ...
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