

Laut Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es den Reinigungsfahrzeugen der Baustelle Hofmeister durchaus erlaubt, entgegen der Fahrtrichtung unterwegs zu sein, und es ist ihnen einem Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen nach erlaubt, trotz Rotlichts weiterzufahren. Voraussetzung dafür ist, dass „der Einsatz das erfordert.“ Der Sindelfinger Ulrich Becker hat sich in einem Brief an die SZ/BZ gewandt: „Am 19. Januar gegen 15.25 Uhr war einmal mehr die Kehrmaschine im Einsatz. Sie überquerte ...
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