Böblingen: Auch 2022 keine Nutzungsgebühren für Außengastronomie
Viele Böblinger Betriebe sind durch die seit März 2020 andauernde Corona-Pandemie und deren Auswirkungen stark belastet. Phasen des Lockdowns, unsichere Planungshorizonte und Auflagen für Öffnungen und Kundenbesuche erfordern Aufwand und Energie. Was zum Infektionsschutz notwendig ist, ist oftmals mit schmerzhaften Umsatzeinbußen für die örtliche Gastronomie verbunden. Die Stadt Böblingen schafft hier Erleichterungen.
Um Böblinger Gastronomiebetrieben Unterstützung zu geben, wurden schon 2020 in Zusammenarbeit zwischen Stadtmarketing und städtischen Ämtern zusätzliche Flächen für die Außengastronomie genehmigt. Großzügige Erweiterungen – im Rahmen der rechtlich und baulich zulässigen Flächen – wurden unbürokratisch umgesetzt und stehen seitdem den Böblinger Gastronominnen und Gastronomen zur Verfügung. Denn diese müssen aufgrund von Abstandsregeln Tische weiter auseinander stellen.
Der Böblinger Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz hat dazu das „Hilfspaket Gastronomie“ weiter verlängert, um in Corona-Zeiten Entlastung zu bieten: Sondernutzungsgebühren für Flächen der Außengastronomie werden auch 2022 ausgesetzt und nicht veranschlagt. Zusätzlich wird die Verwaltung auch künftig Erweiterungsanträge für Außenflächen gerne mit den zuständigen Stellen im Rahmen der rechtlichen Umsetzbarkeiten unbürokratisch prüfen.
OB Dr. Stefan Belz: „Zusammen mit Maßnahmen wie dem Böblinger Wertgutschein, individuellen Beratungen, der BB-Card, der Gutscheinmappe für Neubürgerinnen und Neubürger oder auch der Nikolausaktion wollen wir Böblinger Betriebe aus den Bereichen Dienstleistung, Einzelhandel und Gastronomie gerade in der aktuellen Zeit bewusst fördern. Neben Unterstützungsmöglichkeiten von Bund und Land wollen wir als Gemeinderat und Stadtverwaltung gemeinsam direkt vor Ort wirken und helfen.“