

Die Lernkurve der 41 Jahre alten Angeklagten aus Böblingen kann getrost als Gerade beschrieben werden: Sie wurde im April 2021 aus der Haft entlassen, diese verbüßte sie wegen verschiedener Drogendelikte, eine Reststrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Drei Monate später, ab Juli 2021, betätigte sie sich als Drogenhändlerin, auch, um ihre eigene Sucht zu finanzieren. „Die Strafe hat offenbar nichts bewirkt“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer zu der Angeklagten. Die 41-Jährige musste sich ...
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