

Es gibt mehrere Bauabschnitte, die in der Taunusstraße stets eine halbseitige Sperrung erfordern und sich zudem je nach Abschnitt mit Vollsperrung auf die Zufahrten zu den Grundstücken in der Taunusstraße mit ungeraden Hausnummern erstrecken. Die Taunusstraße bleibt bis zur Bushaltestelle „Rauher Kapf“ mit halbseitigen Sperrungen bei Einbahnstraßen-Regelung durch Baustellenampeln jederzeit befahrbar.
Der erste Bauabschnitt dauert von Montag, 28. Juni, bis voraussichtlich Ende August. Er umfasst zwei Bereiche: zum einen den Einfahrtsbereich des Rauhen Kapfs von der Schönaicher in die Taunusstraße bis Harzweg; zum anderen den Bereich zwischen Taunusstraße 41/43 und der Bushaltestelle „Rauher Kapf“. Hierbei werden zugleich die Bushaltestellen „Taunusstraße“ und „Rauher Kapf“ barrierefrei ausgebaut. Es werden Ersatzhaltestellen für die Stadtverkehrslinie 709 eingerichtet – bitte hierzu auch die Aushänge an den Haltestellen beachten. Die Nutzung des gemeinsamen Geh- und Radwegs auf Höhe der Haltestelle „Taunusstraße“ aus und in Richtung „Im Zimmerschlag“ ist während des ersten Bauabschnitts nicht möglich.
Geh- und Radweg Schönaicher Straße
Die Arbeiten an dem begleitenden Geh- und Radweg auf der Schönaicher Straße zwischen „Im Zimmerschlag“ und Taunusstraße können planmäßig abgeschlossen und die damit verbundenen Sperrungen aufgehoben werden.
Ausnahme ist ein Teil des Geh- und Radwegs nach der Kreuzung mit dem Zimmerschlagsträßle in Richtung Böblingen, der weiterhin gesperrt bleiben muss. Die ausgeschilderte Umleitung verläuft über Zimmerschlagsträßle entlang der angrenzenden Wanderparkplätze zum bereits fertiggestellten Geh- und Radweg und umgekehrt (siehe auch Plan).