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Neuerungen zwischen 2G-Regelung und PCR-Tests betreffen viele Lebensbereiche / Die SZ/BZ bietet einen umfassenden Überblick

Corona: Das gilt in der Warnstufe

Von Hansjörg Jung und Dirk Hamann
Wer sich als Nicht-Geimpfter oder Nicht-Genesener in einem Gastronomiebetrieb einschenken lassen möchte, muss einen PCR-Test mitbringen. Bild: Jung

Wer sich als Nicht-Geimpfter oder Nicht-Genesener in einem Gastronomiebetrieb einschenken lassen möchte, muss einen PCR-Test mitbringen. Bild: Jung

Kreis Böblingen. Gibt es Änderungen in den Corona-Regularien, seitdem wir in die Warnstufe gerutscht sind? Antworten dazu gibt die SZ/BZ für einige Bereiche des Alltags.

Hier geht es zu den Auswirkungen der Warnstufe für den Sport

Kitas und Grundschulen

Derzeit ändert sich an den Regelungen für Kindertagesstätten sowohl in der Warn- als auch Alarmstufe nichts im Vergleich zur Basisstufe.

Kinder an den Grundschulen müssen nach wie vor entweder drei Antigen-Schnelltests oder zwei PCR-Testungen in ...

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