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Der Rettungsdienst ist selbst ein Patient

Zu: "Hilfsfrist ist ausreichend" (30. August) Wolfgang Völkerath von der AOK bezeichnet die Hilfsfrist von 15 Minuten als ausreichend. Dabei verschweigt er, dass diese eigentlich zehn Minuten betragen soll. Diese zehn Minuten werden bundesweit als notfallmedizinisch erforderlich angesehen. Dass eine Krankenkasse nicht aus rein altruistischen Motiven handelt, ist nachvollziehbar. Sicherlich muss der Rettungsdienst kostenorientiert und wirtschaftlich sein. Aber das gilt eben für alle Seiten. ...

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