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Strafbefehl

Ein körperlich eingeschränkter Mann wurde bestohlen, als er ein Ticket kaufen wollte

Die Gesichtserkennungssoftware überführt den Täter aus Dortmund. Der Angeklagte kam aber nicht zur Verhandlung am Böblinger Amtsgericht.
Von Konrad Buck
Der Angeklagte reichte ein Attest ein. Doch Richter Thorsten Härtel hielt das nicht für ausreichend. Bild: Adobe Stock

Der Angeklagte reichte ein Attest ein. Doch Richter Thorsten Härtel hielt das nicht für ausreichend. Bild: Adobe Stock

Bild: Adobe Stock

Böblingen. Auch KI – konkret hier eine Gesichtserkennungssoftware – kann wertvolle Dienste leisten, um Straftaten aufzuklären. In diesem Fall handelte es sich um eine besonders niederträchtige Straftat, ...