

Bei der Arbeitsmarktzulage handelt es sich um eine übertarifliche Leistung im Ermessen des Arbeitgebers für das pädagogische Fachpersonal im Sozial- und Erziehungsdienst, insbesondere im Bereich der Kindertageseinrichtungen sowie der Schulhorte. Die Zulage erhalten Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, die sogenannten erweiterten Fachkräfte sowie Leitungen und stellvertretende Leitungen.
Die Höhe der Zulage ist von der individuellen Eingruppierung, der Einstufung und ...
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