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Formfehler – erhöhter Preis nicht rückwirkend

Überraschung im Gärtringer Gemeinderat: Das Landratsamt hat entschieden, dass die Gemeinde Gärtringen wegen eines Formfehlers den Wasserpreis nicht rückwirkend erhöhen darf. Der Gemeinderat hatte beschlossen, den Wasserpreis von 1,50 auf 1,78 Euro zu verteuern – rückwirkend zum 1. Januar 2011. Eine solche rückwirkende Erhöhung sei jedoch nur möglich, wenn der Vertrauensschutz für die Bürger gewahrt bleibe, zitierte Bürgermeister Weinstein aus einem Schreiben des Böblinger Landratsamtes. Diesen Vertrauensschutz ...

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