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Videomaterial veröffentlicht

Gärtringer Schlachthof: Fünf Strafbefehle erlassen

Die in Gärtringen begangenen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind mit 60 und 120 Tagessätzen geahndet worden.
Von Konrad Buck
Der Schlachthof ist kein Ort zum Wohlfühlen. Unnötige Grausamkeiten verstoßen aber gegen das Gesetz.

Der Schlachthof ist kein Ort zum Wohlfühlen. Unnötige Grausamkeiten verstoßen aber gegen das Gesetz.

Bild: Nüßle/A

Gärtringen. „Aus der Region für die Region“, kurze Transportwege und überschaubare Schlachtzahlen: Mit diesen Attributen warb die Gärtringer Schlachthof-Genossenschaft jahre- und jahrzehntelang. Mit der ...