Gericht: Es bleibt bei versuchtem Totschlag
Der 40 Jahre alte Mann, der im November 2015 in Sindelfingen auf seinen Chef schoss, bleibt im Gefängnis. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden. Die Verteidigung hatte gefordert, die ursprüngliche Strafe von vier Jahren Haft wegen versuchten Totschlags auf zwei Jahre zur Bewährung zu mindern. Das Gericht entschied anders und verurteilte den Mann zu dreieinhalb Jahren Haft. Der Bundesgerichtshof hatte bezweifelt, dass der 40-Jährige seinen Chef töten wollte, weil der Mann mit einer umgebauten ...
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