

Frankfurt - Tausende von Verbrauchern streiten mit ihrer Bank oder Sparkasse über Zinszahlungen für sogenannte Prämiensparverträge. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun den Spielraum der Kreditinstitute für Zinssenkungen eingeschränkt.
Bei einem Prämiensparvertrag zahlt der Kunde monatlich einen vorab festgelegten Betrag ein. Neben Zinsen erhält er nach einigen Jahren einen Treuebonus, die Prämie. Sie wird jährlich gezahlt und ist in der Regel gestaffelt, steigt also ...
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