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Kreis Böblingen: Dank anhaltend geringer Inzidenzen im Landkreis

Keine Maskenpflicht mehr auf den Wertstoffhöfen im Kreis Böblingen

Da sich die Inzidenzen im Landkreis Böblingen auf sehr niedrigem Niveau bewegen und tendenziell weiter fallen, hebt der Abfallwirtschaftsbetrieb Böblingen (AWB) mit sofortiger Wirkung die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes auf seinen 31 Wertstoffhöfen im Landkreis auf. Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin.
Von unserem Mitarbeiter Konrad Schneider

Die neue Regelung gilt für Besucherinnen und Besucher der Wertstoffhöfe im Landkreis Böblingen wie auch für die Mitarbeitenden. Unabhängig vom Wegfall der Maskenpflicht kann allerdings freiwillig ein Mundschutz getragen werden. Wo im Kundengespräch der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Maske aufsetzen.

„Gutes Zeichen“

„Es ist ein gutes Zeichen, dass wir angesichts der Umstände und in Absprache mit dem Betriebsarzt diese Entscheidung treffen konnten“, so Martin Wuttke, Erster Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebes. „Gerade bei den aktuellen Temperaturen ist das ein große Erleichterung. Wir bitten aber dennoch dringend darum, den gebotenen Abstand zu anderen Personen einzuhalten“, sagt Martin Wurttke.