Kreis Böblingen: Neue Finanzierungs-Hoffnung fürs Frauenhaus
Kreis Böblingen. Nach zweieinhalb Jahren der Hoffnung auf Fördermittel aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zieht der Landkreis Böblingen seine Förderanfrage an den Bund zurück. „Wir sehen faktisch keine Chance mehr auf eine hohe Förderquote, die die Gesamtfinanzierung gesichert hätte“, sagt Landrat Roland Bernhard.
Das Förderprogramm laufe im Dezember 2024 aus und bis dahin lasse sich der Neubau des Frauen- und Kinderschutzhauses nicht verwirklichen. Das hätte anders ausgesehen, wenn die Bundesentscheidung zur Förderung zeitnah erfolgt wäre. Kostenmäßig ins Gewicht fallen jetzt die Bauarbeiten, die 2025 und 2026 anstehen. Sie liegen außerhalb der Programmlaufzeit, so dass Fördergelder des Bundes nur für Ausgaben hätten bewilligt werden können, die bis zum Programmende kassenwirksam werden. „In unserem Fall wären es Planungskosten gewesen. Der Kreistag aber hatte die Grundsatzentscheidung für den Neubau des Frauen- und Kinderschutzhauses mit einer anderen Fördererwartung getroffen“, betont der Landrat.
Unterlagen im Mai 2021 eingereicht
Bereits im Mai 2021 hatte der Landkreis Böblingen sein Interesse an einer Bundesförderung bekundet und die dafür notwendigen Unterlagen bei der Bundesservicestelle „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ eingereicht. Sie betreut im Auftrag des Bundesfamilienministeriums das Programm administrativ. Das Land Baden-Württem¬berg unterstützt das Vorhaben und erteilte zeitnah die „befürwortende Stellungnahme“, die der Bund für eine Bewilligung braucht. Der Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises Böblingen trieb die Planungen soweit voran, wie es die Förderrichtlinie des Bundes im Vorverfahren zulässt. Seit Juni 2023 liegt die Baugenehmigung vor. Die fortgeschriebenen Gesamtkosten für den Neubau belaufen sich auf rund 6 Millionen Euro. Bis Mitte 2026 könnte nach derzeitigem Stand das Frauenhaus fertiggestellt sein.
Gebaut werden soll ein barrierefreies Frauen- und Kinderschutzhaus auf einem städtischen Grundstück in Herrenberg. Konzipiert sind 16 flexibel nutzbare Wohneinheiten, in denen, je nach Kinderzahl der unterzubringenden Frauen, zwischen 16 und 25 Personen einen sicheren Schutzraum finden sollen. Den Betrieb des Frauenhauses wird die Waldhaus Jugendhilfe gGmbH übernehmen.
Auf Fördermittel angewiesen
Der Kreis werde sich an der Finanzierung des Neubaus beteiligen, aber ohne Fördermittel lasse sich das Investitionsvorhaben nicht stemmen, gibt der Landrat das Stimmungsbild aus den Haushaltsberatungen wieder. Es sei kreispolitischer Wille und gemeinsames Ziel, wieder ein Frauenhaus zu haben, um von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern im Landkreis Schutz zu bieten.
Kreistag und Kreisverwaltung stehen weiterhin zum Neubauprojekt. Er danke der Waldhaus Jugendhilfe gGmbH, dass sie als Betriebsträger nach wie vor zur Verfügung stehe und der Stadt Herrenberg für das Vorhalten des Grundstücks. Nachdem sich das Bundesinvestitionsprogramm trotz aller Bemühungen für den Landkreis Böblin¬gen nicht als zielführend erwiesen hat, autorisierte der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistags in nichtöffentlicher Sitzung am 27. November 2023 die Verwaltung, die Förderanfrage beim Bund zurückzuziehen und in ein Förderverfahren mit dem Land einzusteigen.