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Kfz-Innung bittet Landräte und Stuttgarter OB, Zulassungsmöglichkeiten am 31. Dezember anzubieten

Kreis Böblingen: Neues Auto an Silvester zulassen?

Laut Plan sind die Zulassungsstellen an Silvester überall in der Region geschlossen. Die Kraftfahrzeuginnung Region Stuttgart hofft aber auf eine Sonderregelung für Autohäuser. Sie hat in Briefen an die Landräte Roland Bernhard (Kreis Böblingen), Heinz Eininger (Kreis Esslingen), Dietmar Allgaier (Kreis Ludwigsburg) und Dr. Richard Sigel (Rems-Murr-Kreis) sowie den Stuttgarter Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper um eine entsprechende Sonderregelung gebeten.

Hintergrund sind die verzögerten Lieferungen von Fahrzeugen durch die Chipkrise. Vor allem aber, dass sich „für bestimmte Plugin-Hybride die Förderungsbedingungen ändern, wobei das Zulassungsdatum den Ausschlag gibt, nicht das Kaufdatum“, wie Obermeister Torsten Treiber erläutert: „So ändert sich beispielsweise die Mindestreichweite bei Plugin-Hybriden von 40 Kilometern auf 60 Kilometer. Dies hat vor allem für die von Firmen angeschafften Hybriddienstwagen und deren steuerliche Behandlung Auswirkungen“, schreibt er zusammen mit Geschäftsführer in dem Brief. Auch, ob die neue Regierung unter Olaf Schulz auslaufende Regelungen noch rechtzeitig aktualisieren kann, ist offen: Es sie „im Moment noch unklar, wie die zum 31. Dezember 2021 auslaufende E-Auto-Förderung fortgeführt wird.“

Die Bitte heißt deswegen “... an diesem Tag für Autohändler die Möglichkeit anzubieten, Fahrzeuge bis zwölf Uhr zulassen zu können.“ „Für unsere Betriebe zählt, jedes Fahrzeug in der Jahresbilanz“, verweist Obermeister Torsten Treiber auf den dritten wichtigen Grund für Sonder-Öffnungszeiten. Bei der Frage, wie das technisch umgesetzt werden kann, „sind wir für alle Vorschläge offen“, sagt Christian Reher. Der einfachste Weg steht allerdings nicht zur Verfügung bedauert der Innungsgeschäftsführer: „Die von Verkehrsminister Andreas Scheuer und der Vorgängerregierung versprochene elektronische Zulassungsmöglichkeit fehlt immer noch: Leider ist die elektronische Ausweichmöglichkeit über i-kfz für juristische Personen nicht realisiert, so dass unseren Betrieben dieser Weg verschlossen bleibt.“ (Symbolbild: highwaystarz - stock.adobe.com)


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