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Grundgesetz

Landrat Bernhard: „Im Landkreis Böblingen lebt das Motto ‚Die Vielfalt macht‘s‘“

Landrat Roland Bernhard zu 75 Jahre Grundgesetz als Garant für Demokratie, Freiheit, Menschenwürde.
Von Peter Maier
Landrat Roland Bernhard. Bild: z

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Bild: Z

Kreis Böblingen. Am 23. Mai feiert Deutschland den 75. Jahrestag des Grundgesetzes. Seit seiner Inkraftsetzung im Jahr 1949 dient das Grundgesetz als Eckpfeiler für Freiheit, Demokratie, Menschenwürde und Vielfalt in der Bundesrepublik. Das Grundgesetz sorgt mit seinem Werterahmen für Stabilität und Orientierung.

Die Verfassung garantiert freiheitlich-demokratische Grundnormen sowie zahlreiche Grundrechte wie etwa Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit und Gleichberechtigung. Überstrahlt wird das Grundgesetz von Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Für offensiven Einsatz

Landrat Roland Bernhard appelliert zu einem offensiven Einsatz für die demokratische Werteordnung im Landkreis Böblingen: „Es ist gelungen, 75 Jahre hinweg in Frieden und Freiheit zu leben. Die Demokratie besteht nicht nur aus Artikeln, sondern lebt auch in unserem Landkreis aus Bürgern, die sie wertschätzen und sich für das Gemeinwohl einbringen.“

Über die so genannte Garantie der Kommunalen Selbstverwaltung, die im Grundgesetz verankert ist, haben die Kommunen das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft selbst zu regeln. Landrat Bernhard: „In den Gemeinden, Städten und Landkreisen lernen die Menschen Eigenverantwortung. Deshalb sind sie das feste Fundament, auf dem das Gebäude unserer Demokratie steht. Die Kommunen machen eine lebendige Bürgergesellschaft möglich.“

Und weiter: „Es geht in der heutigen Zeit darum, wachsam zu sein gegenüber verfassungsfeindlichen Bestrebungen und die Demokratie wehrhaft zu verteidigen. Im weltoffenen Landkreis Böblingen mit seinem Motto ‚Die Vielfalt macht‘s!‘ stehen wir für unsere Verfassungswerte ein“, so Bernhard abschließend.