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Am 25. Januar

OB-Wahl in Böblingen: Alle Infos zur Wahl auf einen Blick

Am Sonntag sind die Bürger dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.
Von Isabell Gospodarczyk
Alle Wähler haben jeweils eine Stimme.

Alle Wähler haben jeweils eine Stimme.

Bild: Adobe Stock/Christian Schwier

Böblingen. Am Sonntag, 25. Januar, entscheiden die Böblinger und Dagersheimer über die künftige Rathausspitze. Hier sind wichtige Informationen zur Wahl auf einen Blick.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Bürger der Europäischen Union, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Böblingen haben und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind.

Wie kann gewählt werden?

Jeder Wähler hat eine Stimme und setzt ein Kreuzchen bei dem Kandidaten auf dem Stimmzettel, den er wählen möchte. Es ist nur ein Kreuzchen pro Stimmzettel erlaubt – mehrere Kreuzchen machen die Stimme ungültig. Das Durchstreichen der anderen Namen genügt nicht.

Alle Artikel zur OB-Wahl finden Sie in unserem Online-Dossier szbz.de/ob-wahl-boeblingen

Reihenfolge auf dem Stimmzettel

Die OB-Kandidaten stehen auf dem Stimmzettel in der Reihenfolge, in der ihre Bewerbungen bis zum 29. Dezember 2025 eingegangen sind. Das heißt: Dr. Stefan Belz ist ganz oben auf dem Stimmzettel zu finden, danach folgen Fridi Miller, Aleksandar Blazevski, Stefan Thien, Lucas Guimarães de Macêdo und Werner Schneider. Bei gleichzeitigem Eingang der Bewerbungen hat das Los entschieden.

Wahllokale

Wo die Stimme abgegeben werden kann, steht auf der Wahlbenachrichtigung: Dort ist das persönliche Wahllokal für die Oberbürgermeisterwahl vermerkt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Bei der Oberbürgermeisterwahl gibt es Änderungen bei den Wahllokalen. Aus organisatorischen Gründen wurde die Einteilung der Wahlbezirke teilweise neu vorgenommen.

Im Kindergarten in der Nürtinger Straße 4 entfällt ein Wahllokal. Ein neues Wahllokal wird im Neuen Rathaus am Marktplatz 16 im Besprechungsraum B1 eingerichtet.

Auch in Dagersheim gibt es Neuerungen: Im Haus der Vereine steht der Raum der Feuerwehr im Erdgeschoss als Wahllokal zur Verfügung; dafür entfällt der Seniorentreff im Erdgeschoss als Wahllokal.

Zudem werden in der Festhalle Dagersheim zwei Wahllokale eingerichtet. Im Gegenzug entfällt das Wahllokal in der Grundschule Dagersheim (Altbau, Raum 2).

Mit den Änderungen geht auch eine Anpassung der Wahlbezirke einher. Das Wahllokal 032-16 entfällt vollständig (Kindergarten Nürtinger Straße 4). Neu hinzu gekommen sind 011-03 (Neuen Rathaus, Marktplatz 16, Besprechungsraum B1) und 112- 04 (Festhalle Dagersheim 2).

Wann kommt es zur Stichwahl?

Um im ersten Wahlgang gewählt zu werden, muss eine Kandidatin oder ein Kandidat mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhalten. Erreicht niemand diese Mehrheit, wird es am 8. Februar 2026 eine Stichwahl geben zwischen den beiden Kandidierenden, die bei der ersten Wahl am meisten Stimmen bekommen haben. Bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.

Falls es zur Stichwahl kommt

Für die Stichwahl wird keine neue Wahlbenachrichtigung versendet. Die Bürgerinnen und Bürger, die ein Wahllokal aufsuchen, werden daher gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung von der Hauptwahl zu behalten. Personen, die erst zur Stichwahl wahlberechtigt sind, erhalten eine Wahlbenachrichtigung.

Ab dem Dienstag nach der Wahl (27. Januar) können wieder Wahlscheinanträge für die Stichwahl erfasst werden. Wählerinnen und Wähler, die bereits bei der Hauptwahl angegeben haben, dass der Wahlscheinantrag auch für die Stichwahl gilt, erhalten die Unterlagen automatisch.

Wer dies nicht getan hat, muss die Unterlagen gesondert beantragen. Wahlscheinanträge können dann über die Wahlbenachrichtigung per Internet/QR-Code, persönlich im Bürgeramt (Neues Rathaus, Marktplatz 16) oder auch per E-Mail an das Bürgeramt unter buergeramt@boeblingen.de gestellt werden.

Bei der Stichwahl wird es nur ein enges Zeitfenster von knapp 14 Tagen geben, in dem die Briefwahlunterlagen versandt und zurückgesendet werden müssen. Deshalb empfiehlt die Stadtverwaltung, die Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass diese rechtzeitig eingehen.