

Der 33 Jahre alte Angeklagte ist kein Verkehrsrowdy. Er ist ein Berufskraftfahrer, der bis zum April des vergangenen Jahres eine makellose Weste hatte. Im Bundeszentralregister gab es keinen Eintrag, im Verkehrszentralregister ebenso wenig. Für einen Berufskraftfahrer, der viele zehntausend Kilometer jährlich abspult, ist das nicht zwingend üblich. Am 17. April unterlief ihm aber ein Fehler, dessen Folgen nicht dramatischer hätten sein können: Er nahm einem damals 24 Jahre alten Motorradfahrer die ...
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