

Sindelfingen. Wer seine Lebensumstände ändert, kommt nicht selten in Schwierigkeiten. Anna W. musste umziehen. Die Wohnung war prima, aber die Kindergartengebühren brachten sie in Schwierigkeiten.
Anna W. arbeitet auf einer halben Stelle in der Pflege, weil sie zuhause zwei kleine Kinder hat. Nun konnte sie mit dem Vater ihrer Kinder zusammenziehen, nachdem er einen festen Job hat. Vom Kindergarten des neuen Wohnortes bekam sie allerdings so spät die Zusage, dass ihre Kinder aufgenommen werden können, dass sie den bisherigen Hort erst Mitte des Monats kündigen konnte.
Nun steckt sie in dem Dilemma, dass sie wegen der Kündigungsfrist für die bisherigen Plätze noch einen Monat länger bezahlen soll, für denselben Monat aber auch im neuen Kindergarten Geld berappen muss. So viel hat die Familie im Moment nicht. Wohngeld wurde von der Sozialberaterin beantragt, aber abgelehnt. Der Antrag für Kinderzuschlag läuft noch. Deshalb die Bitte an „Nachbarn in Not“, einen Teil der Gebühren zu übernehmen. „Den Rest muss sie dann in Raten abbezahlen.“
Wenn Sie „Nachbarn in Not“ unterstützen wollen, damit die Hilfsorganisation helfen kann, dann überweisen Sie eine Spende an die Vereinigten Volksbanken, IBAN: DE81603900000200250000, BIC: GENODES1BBV oder an die Kreissparkasse Böblingen, IBAN: DE18603501300003039999, BIC: BBKRDE6B.
Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.nachbarn-in-not.de und auf Facebook.




