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Aidlingen: Die Statuten verbieten den doppelten Benz im Gemeinderat / SZ/BZ-Serie „Näher dran“ (Teil 1)

Vater mit Sohn – das geht nicht

Von unserem Mitarbeiter Heinz Richter

**Eigentlich würden Edgar und Oliver Benz gemeinsam am Ratstisch in Aidlingen sitzen. So wollten es die Wähler. Gäbe es nicht Paragraf 29 in der Gemeindeordnung. In Absatz 2 (2) wird bei Gemeinden bis 10 000 Einwohner ausgeschlossen, dass Vater und Sohn in derselben Gemeinde Gemeinderäte sind. ** „Vielleicht auch besser so, sonst hätte es die heißen Diskussionen von zu Hause im Gemeinderat gegeben“, sagt der 51-jährige Handelsfachwirt Edgar Benz. Bei der Wahl stand er das zweite Mal auf der Liste ...

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