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Geheimdienst-Kontrolle

Was genau darf der bayerische Verfassungsschutz?

Das Bundesverfassungsgericht muss klären, was der Geheimdienst erforschen darf – und wem er seine Erkenntnisse zur Verfügung stellt.
Von Christian Gottschalk
Landesminister Joachim Herrmann im Saal
 Foto: dpa/Uli Deck

Landesminister Joachim Herrmann im Saal Foto: dpa/Uli Deck

Karlsruhe - So streng ist das Bundesverfassungsgericht wohl noch nie gewesen. Rund zwei Wochen vor dem Jahresende ist am Dienstag der Erste Senat zum ersten mal in diesem Coronajahr zusammengetreten, um öffentlich eine Verfassungsbeschwerde zu verhandeln. Und wer auch immer den Saal zu dieser späten Premiere betreten wollte, der konnte dies nur unter der 2-G-doppelplus-Regel: Geimpft oder genesen inclusive ein negativer PCR-Test waren verlangt. Das galt für Richter und Beschwerdeführer, für Presse ...

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