Was genau darf der bayerische Verfassungsschutz?
Karlsruhe - So streng ist das Bundesverfassungsgericht wohl noch nie gewesen. Rund zwei Wochen vor dem Jahresende ist am Dienstag der Erste Senat zum ersten mal in diesem Coronajahr zusammengetreten, um öffentlich eine Verfassungsbeschwerde zu verhandeln. Und wer auch immer den Saal zu dieser späten Premiere betreten wollte, der konnte dies nur unter der 2-G-doppelplus-Regel: Geimpft oder genesen inclusive ein negativer PCR-Test waren verlangt. Das galt für Richter und Beschwerdeführer, für Presse ...
Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0

Ein Kommen und Gehen

Holzgerlingen: 3500 Euro fürs Heimatmuseum
Magstadt: Im Gasthof Hirsch hat das Restaurant Vatra eröffnet


Zurück
Nach oben