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Geheimdienst-Kontrolle

Was genau darf der bayerische Verfassungsschutz?

Das Bundesverfassungsgericht muss klären, was der Geheimdienst erforschen darf – und wem er seine Erkenntnisse zur Verfügung stellt.
Von Christian Gottschalk
Landesminister Joachim Herrmann im Saal
 Foto: dpa/Uli Deck

Landesminister Joachim Herrmann im Saal Foto: dpa/Uli Deck

Karlsruhe - So streng ist das Bundesverfassungsgericht wohl noch nie gewesen. Rund zwei Wochen vor dem Jahresende ist am Dienstag der Erste Senat zum ersten mal in diesem Coronajahr zusammengetreten, ...