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Was ist das für ein Rechtsverständnis?

zu: „Die Lautstärke ist anderswo kein Thema“ (SZ/BZ vom 29. August)

Zunächst ist festzustellen, dass die Lärmschutzrichtlinie dem Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsschäden dient. Und Lärm ist wissenschaftlich ...