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Was ist das für ein Rechtsverständnis?

zu: „Die Lautstärke ist anderswo kein Thema“ (SZ/BZ vom 29. August)

Zunächst ist festzustellen, dass die Lärmschutzrichtlinie dem Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsschäden dient. Und Lärm ist wissenschaftlich erwiesen gesundheitsschädlich. Das Amt für öffentliche Ordnung hat von Amtswegen für die Einhaltung dieser Richtlinie zu sorgen. Jeder, der es wegen Lärmbelästigung mit dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Sindelfingen zu tun hatte, weiß wie gewerbefreundlich und zu Lasten der Betroffenen ...

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