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Zaun als Schutz vor Schafen

Von unserer Mitarbeiterin Bettina Bausch

Bürgermeister Jürgen Fuchs schreibt im Auftrag der Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz des Landratsamtes weiter: "Zäunen Sie deshalb bei den von der Gemeinde gepachteten Grundstücken die sich im Randbereich befindlichen Hecken nicht mehr mit ein. Ein Zaun ist in rund ein Meter Abstand von der Hecke aufzustellen." Diese Vorgabe will nun Kühlmann und einigen anderen im Ort nicht einleuchten, zumal bei Nichteinhaltung der Vorschrift mit rechtlichen Schritten seitens des Naturschutzes ...

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