Menü
Kreis Böblingen

Befreiung von der Maskenpflicht

Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg schreibt seit 27. April eine Maskenpflicht beim Einkaufen sowie in Bussen, Bahnen und Haltestellen vor. Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung Reinhard Hackl informiert: „Nicht jeder, der ohne Maske unterwegs ist, verstößt gegen die Maskenpflicht. Aus medizinischen Gründen zum Beispiel bei einer Behinderung oder Asthma gibt es Ausnahmen“. Der Schwerbehindertenausweis und ein ärztliches Attest dienen als Nachweis. Es haben den Beauftragten ...

Weiter geht's mit SzBz-Plus
Hier geht es zu weiteren Angeboten

Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten

Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0