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Kreis Böblingen: Geänderte Quarantäne-Regeln

Bild: CREATIVE WONDER / Adobe Stock

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Seit Dienstag, 14. September gilt eine überarbeitete Corona-Verordnung Absonderung. Danach ergeben sich insbesondere folgende wichtige Änderungen in Bezug auf die Quarantäneregelungen: Wer selbst an Corona erkrankt, für den ändert sich nichts an der Quarantänedauer von mindestens 14 Tagen. Für enge Kontaktpersonen endet die Quarantäne nunmehr bereits zehn Tage nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person, für Haushaltsangehörige zehn Tage nach Testung oder Symptombeginn der positiv getesteten Person.

Zudem besteht ab sofort die Möglichkeit, die Quarantäne in folgenden Fällen zu verkürzen:

  • Ab dem fünften Tag der Absonderung mit einem negativen PCR-Test (Probeentnahme frühestens am fünften Tag)
  • Ab dem fünften Tag der Absonderung mit einem negativen Schnelltest (kein Selbsttest) bei Personen, die im Rahmen einer seriellen Teststrategie getestet werden, also insbesondere Personen, die beispielsweise in Schulen oder Kitas regelmäßig getestet werden (Probeentnahme frühestens am fünften Tag)
  • Ab dem siebten Tag der Absonderung mit einem negativen Schnelltest (kein Selbsttest - Probeentnahme frühestens am siebten Tag)

Die negativen Testergebnisse sind dem Gesundheitsamt nicht vorzulegen, müssen aber bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitgeführt und auf Verlangen den Ordnungsämtern vorgelegt werden. Eine Bescheinigung über die Absonderungsdauer wird positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen ab sofort nur noch auf Verlangen von den zuständigen Ordnungsämtern ausgestellt, (wäre nötig beispielsweise für Lohnersatzleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz).

Die neuen Quarantäneregelungen gelten auch für Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen, die bereits vor dem 14. September einer Absonderung unterlagen, das heißt. auch bei diesen Personen endet die Quarantäne nunmehr nach zehn Tagen beziehungsweise besteht die Möglichkeit die Absonderung unter den genannten Bedingungen durch einen negativen Test zu verkürzen.


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