

Die Zugangsvoraussetzungen zur Notbetreuung entsprechen grundsätzlich den bekannten Voraussetzungen aus dem letzten Lockdown ab Mitte Dezember 2020, das Antragsformulare erhalten Eltern bei Bedarf bei der jeweiligen Kita-Leitung. „Wir wissen um die besondere Situation der Eltern. Im Sinne der Kontaktreduzierung sollte die Notbetreuung dennoch nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es zwingend erforderlich ist, das heißt eine Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann,“ so Erster Bürgermeister Christian Gangl. „Zuletzt ist die Nachfrage nach Notbetreuungsplätzen nochmal deutlich gestiegen, dabei ist die Auslastung in den Kita-Gruppen sehr unterschiedlich. Da in einzelnen Gruppen die Anmeldungen zur Notbetreuung schon deutlich über 50% der regulär betreuten Kinder liegen, müssen wir hier Maßnahmen ergreifen, um die Gruppen möglichst klein zu halten – nur so können wir vermeiden, dass bei einem Infektionsfall weitreichende Schließungen notwendig werden.“ Andrea Ragnit vom Amt für Bildung und Betreuung ergänzt: „Leider ist es personell und räumlich nicht immer möglich, eine Aufteilung dieser Gruppen im Haus vorzunehmen. In diesen Fällen führen die Kitas ein wochenweises Wechselmodell ein, sodass jedes in der Notbetreuung angemeldete Kind jede zweite Woche im vollen gebuchten Umfang betreut werden kann.“ Sofern beide Eltern beziehungsweise der oder die Alleinerziehende einer systemrelevanten Tätigkeit nachgehen, etwa im medizinischen Bereich und in der Pflege oder im Bereich kritischer Infrastrukturen arbeiten und dies durch den Arbeitgeber bestätigen lassen, ist in Einzelfällen auch eine durchgehende Notbetreuung möglich.