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Stiftungsförderung vor Gericht

Muss der Staat AfD-Gedanken finanzieren?

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung bekommt kein Geld aus dem Bundeshaushalt. Das Bundesverfassungsgericht muss nun klären, ob dies rechtens ist.
Von Christian Gottschalk
Unter dem Vorsitz von Doris König (links) berät das Bundesverfassungsgericht.

Unter dem Vorsitz von Doris König (links) berät das Bundesverfassungsgericht. Foto: dpa/Uli Deck

Es geht in Karlsruhe um Gerechtigkeit, na klar, und natürlich geht es um Geld. Die AfD möchte Millionen. Nicht für sich, sondern für die Desiderius-Erasmus-Stiftung, die ihr nahesteht. Das bekommt sie bisher nicht – und findet das ungerecht. Bei allen anderen im Bundestag vertretenen Parteien ist das anders. Die Stiftungen, die CDU und CSU, FDP und Grünen, SPD und der Linkspartei nahestehen, werden indes mit einer finanziellen Grundausstattung versorgt. Rund 590 Millionen Euro waren das 2021. An ...

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