

Dies mag für unsere Pflegekassen seine Dringlichkeit und auch die Notwendigkeit haben. Bei der Ausarbeitung des Rentenanpassungsbescheid zum 1.7.2025 unterlief jedoch dem Rentenversicherungsträger bei der Nachberechnung der Pflegeversicherungserhöhung ein gravierenderRechenfehler.
Der Rentenversicherungsträger berechnet die 1,2% der vergangenen Monate Januar bis einschließlich Juni 25 mit der neu angepassten erhöhten Rente (Juli 25) anstatt von der geltenden niedrigen Rente vor dem Juli 25 und lässt ...
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