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zu: Beiträge zur Pflegeversicherung.

Berechnungsfehler

Wie bekannt, wurde von der Bundesregierung E2024 eine Erhöhung der Pflegeversicherung ab den 1.1.2025 um 0,2% pro Monat beschlossen.

Von Michael Wagner, Döffingen

Dies mag für unsere Pflegekassen seine Dringlichkeit und auch die Notwendigkeit haben. Bei der Ausarbeitung des Rentenanpassungsbescheid zum 1.7.2025 unterlief jedoch dem Rentenversicherungsträger bei der Nachberechnung der Pflegeversicherungserhöhung ein gravierenderRechenfehler.

Der Rentenversicherungsträger berechnet die 1,2% der vergangenen Monate Januar bis einschließlich Juni 25 mit der neu angepassten erhöhten Rente (Juli 25) anstatt von der geltenden niedrigen Rente vor dem Juli 25 und lässt ...

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