"Widerspruch ist nicht begründet"
Das Regierungspräsidium (RP) hat die von der Gemeinde vorgebrachten Argumente eingehend geprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass dem Begehren der Gemeinde, die Osttangente im Wege einer Befreiung ohne Schließung und Rückbau der Hölzertalstraße zuzulassen, nicht entsprochen werden kann, so ein RP-Sprecher. In seiner Entscheidung sagt die Behörde, dass die Erteilung der Befreiung von der Schutzgebietsverordnung zu Recht an die Schließung beziehungsweise den Rückbau der Hölzertalstraße geknüpft ...
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