

Neu ist, dass bei Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen zugleich alle Erleichterungen der Öffnungsstufe 3 gelten. Nachdem dies im Landkreis Böblingen bereits seit 30. Mai der Fall ist, sind damit direkt ab Montag, 7. Juni, mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung weitere Lockerungen möglich.
So dürfen etwa Gastronomen im Landkreis ab nächster Woche Gäste bis 1 Uhr bewirten. Auch Shisha- und Raucherbars dürfen analog zu den Gaststätten öffnen. Jedoch ...
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