

Kreis Böblingen - Das Landratsamt meldet, dass bereits an diesem Wochenende eine Ausgangssperre für Nicht-Immunisierte in der Zeit von 21 bis 5 Uhr in Kraft treten könnte. Mit Änderung der Corona-Verordnung vom 23. November hat das Land Baden-Württemberg außerdem beschlossen, dass künftig in den Alarmstufen für nicht-immunisierte Besucher der Zutritt zu Gremiensitzungen des Kreises nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist.
Eine weitere Regelung der Corona Verordnung betrifft lokale Beschränkungen bei einer 7-Tage-Inzidenz ab 500. Wenn dieser Wert an zwei aufeinander folgenden Tagen überschritten ist, führt das zu weitergehenden lokalen Einschränkungen für nicht-immunisierte Personen. Vorsorglich wird schon darauf hingewiesen, dass dieser Umstand am Wochenende erreicht werden könnte. Die Feststellung wird über die Homepage des Landkreises dann unverzüglich bekannt gemacht. Einen Tag nach Bekanntmachung treten die Maßnahmen dann in Kraft. Dann gilt für Nicht-Immunisierte: