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Landkreis-Verfügung zur Testpflicht in Kindertagesstätten wird für Kitas angepasst / Ab Donnerstag ein Testen zu Haus möglich

Sindelfingen: Testung nur in der Kita und bei anerkannten Teststellen

Sindelfingen - Am Mittwoch, 24. November ist angesichts der aktuellen Lage eine Allgemeinverfügung des Landkreises zur Wiedereinführung der Testpflicht für den Besuch der Kitas im Landkreis in Kraft getreten. Die Stadt Sindelfingen steuert für die städtischen KiTas nach: Die Durchführung der Tests ist unter Anleitung von geschultem Personal an zwei Testtagen in den Kitas selbst oder bei anerkannten Teststellen mit entsprechender Bescheinigung möglich – nicht aber zu Hause.

„Die Lage ist ernst und verschärft sich mit jedem Tag weiter. Zum Schutz der Kinder, Familien und Mitarbeitenden ist die Wiedereinführung der Testpflicht im Landkreis daher ein richtiger und wichtiger Schritt. Damit wir angesichts der Situation bei der Durchführung der Tests die größtmögliche Sicherheit geben können, wollen wir die möglichen Testorte jedoch – anders als in der Allgemeinverfügung des Landkreises vorgesehen – auf die anerkannten Teststellen und die Kitas selbst beschränken, wo geschultes Personal bereitsteht. Wir bitten die Eltern und Familien um Verständnis dafür, dass wir als verantwortlicher Träger nach intensiven Abwägungen diesen Weg für unsere Kitas einschlagen,“ sagt Erster Bürgermeister Christian Gangl. Die Allgemeinverfügung des Landkreises, die am 24. November 2021 in Kraft getreten ist, sieht optional auch eine Testung zu Hause vor, die über ein Formblatt zu bescheinigen ist.

Die Neuregelung für die Sindelfinger Kitas greift mit der nächsten Testung ab Donnerstag, 25. November. „Die Verfügung sieht eine Testung zweimal die Woche vor, in den Sindelfinger Kitas finden diese Tests jeweils am Montag und am Donnerstag statt, je nach Alter des Kindes kommen aktuell entweder „Lollytests“ zum Lutschen oder Nasal-Tests zum Einsatz. Alternativ zur Testung in der Kita können Eltern an den Testtagen montags und donnerstags auch einen bei Zutritt gültigen Testnachweis einer anerkannten Teststelle vorlegen.

Uns ist bewusst, dass unsere Neuregelung ohne Testmöglichkeit zu Hause für die Eltern mitunter zusätzlichen Aufwand bedeutet – letztlich dient diese Maßnahme aber dem zusätzlichen Infektionsschutz,“ so Gangl.


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